Förderung von neuen Franchise-Nehmern durch die Agentur für Arbeit
(von Jörg T. Eckhold, Eckhold Consultants GmbH)
In der letzten Ausgabe der „Aktuell“ haben wir zum neuen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Stellung bezogen, der zum 1.November dieses Jahres in Kraft treten sollte. Vorher musste jedoch am 14. Oktober 2011 noch der Bundesrat zustimmen.
Führen wir uns noch einmal vor Augen, was sich ändern soll:
Nun, zunächst hat der Antragsteller keinen Rechtsanspruch mehr auf diese Förderung. Die Entscheidung soll von einer teilweisen Pflicht in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt werden. Außerdem muss der Antragsteller anstatt 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld nun 180 Tage haben. Gleichzeitig wird die Höhe des Zuschusses dem Arbeitslosengeld plus einer Pauschale von 300,00 Euro pro Monat entsprechen. Die Dauer soll im ersten Zeitfenster sechs Monate statt neun Monate und im zweiten Zeitfenster neun Monate statt sechs Monate, dafür aber pauschal 300 Euro, entsprechen.
Was ist auf der Ebene der Gesetzgebung bis heute passiert?
Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf an den Vermittlungsausschuss verwiesen, der am 22. November 2011 tagte. Der Vermittlungsausschuss ist aber dem ursprünglichen Wortlaut des Deutschen Bundestages gefolgt. Insofern ist nun anzunehmen, dass der Gesetzesentwurf zum 01.01.2012 oder spätestens zum 01.04.2012 in Kraft tritt.
Was ist zwischenzeitlich in der Praxis passiert?
Bei Gründungen, die wir begleiten durften, haben die Arbeitsagenturen bereits in zwei Fällen Gründungen kritisch hinterfragt. Auch wir mussten in einem Fall abweisende Rückäußerungen seitens der Arbeitsagentur betriebswirtschaftlich unterlegen. Wir konnten hier keine Methodik oder Logik erkennen. Die Argumente waren mehr subjektiv aufgebaut.
Nach heutigem Kenntnisstand soll durch das Gesetz bis zu 80 % der vergangenen Förderungen entfallen. Das bedeutet, dass weniger als jede zweite Gründungszuschuss-Beantragung auf Zustimmung stößt.
Umso mehr können wir nur auf unsere Ausführungen in der vorangegangenen Ausgabe verweisen - nachzulesen auf der Consultants House GmbH Homepage unter www.consultants-house.de (dann auf ‚Franchise’ klicken und schließlich auf ‚Franchise-Newsletter „Aktuell“’)
Erst durch eine perfekte Businessplanung, die den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Planung entspricht, kann man der möglichen Ablehnung durch die Agenturen für Arbeit Paroli bieten.
Umso mehr Sie die Ermessensfreiräume der Mitarbeiter der Agenturen einschränken, umso größer werden die Chancen auf Erfolg.
In diesem Zusammenhang dürfen wir uns bei Ihnen für das Vertrauen und die Freundlichkeit bedanken, die Sie unserem Team entgegengebracht haben, und wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2012!
Ihr Eckhold-Consultants-Team
Jörg T. Eckhold, Eckhold Consultants GmbH
Tel.: 0 21 56 / 4 91 91-10
Fax: 0 21 56 / 4 91 91-20
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